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INFORMATIONEN FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN

Zweck und Aufgaben

Die Taschengeldbörse Waltrop ist eine Kontakt-/Koordinierungsstelle. Sie nimmt Anmeldungen hilfsbereiter jugendlicher Schüler/innen von 14 bis 20 Jahren und Hilfe suchender älterer Menschen entgegen, die Unterstützung z.B. im Garten und im Haushalt benötigen. Bei einer telefonischen Kontaktaufnahme senden wir Ihnen das entsprechende Anmeldeformular zu oder Sie können es sich auch aus dem Internet von unserer Homepage herunterladen und selbst ausdrucken. Bei evtl. Fragen zum Anmeldebogen helfen wir Ihnen gern weiter. Adressen und Telefonnummern der Kontaktstellen haben wir am Ende dieser Seite aufgeführt. Des Weiteren speichert die Taschengeldbörse Ihre persönlichen Daten - mehr dazu siehe unter Abschnitt „Datenschutz“. Außerdem stellt die Taschengeldbörse den Kontakt zwischen SeniorInnen und Jugendlichen her, wobei wir die Jugendlichen vorher zu einem Kennenlerntreffen zu uns einladen.


Was sind Aufgaben im Rahmen der Taschengeldbörse?
Mögliche Aufgaben sind:

Hilfe im Haushalt, Einkäufe, Hunde spazieren führen, Rasen mähen, PC-Unterstützung geben.


Was wir nicht leisten
Was wir uns wünschen

Wir wünschen uns ein respektvolles, wertschätzendes und faires Miteinander von Jugendlichen und SeniorInnen. Evtl. auftretende Meinungsverschiedenheiten oder andere Schwierigkeiten sollten in diesem Sinne untereinander geklärt werden. Falls Sie dabei Unterstützung brauchen, können Sie sich gerne an das Team der Taschengeldbörse wenden.


Rechtliches und Versicherung

Rechtsbeziehung

Die Taschengeldbörse dient als Koordinationsstelle. Eine rechtliche Beziehung besteht ausschließlich zwischen Jugendlichem und Jobanbieter. Die Taschengeldbörse garantiert weder, dass sich für angebotene Jobs Abnehmer finden, noch dass einem Jugendlichen ein Job vermittelt werden kann. Die Taschengeldbörse kann auch nicht dafür garantieren, dass individuelle Absprachen zwischen Jobanbieter und Jobber eingehalten werden oder dass Jobs zur Zufriedenheit aller erledigt werden. Schwierigkeiten dieser Art sind direkt zwischen Jobanbieter und Jobber zu klären. Die Taschengeldbörse kann hier lediglich unterstützend arbeiten. Bitte beachten Sie, dass die folgenden Hinweise keine Rechtsberatung darstellen. Alle Angaben sind ausschließlich als Information und Orientierungshilfe zu verstehen. Die Taschengeldbörse Waltrop übernimmt keine Gewähr.


Steuerrecht

Gelegentliche Hilfen von Schülern und Schülerinnen, die nur für ein kleines Taschengeld tätig werden, lösen keine Steuerpflicht aus (keine Arbeitnehmer, Hilfe ist nicht nachhaltig auf Gewinnerzielung ausgerichtet). Soll aus den gelegentlichen Hilfen eine gewisse Regelmäßigkeit entstehen, empfehlen wir Ihnen zur Vermeidung von möglichen Nachteilen, sich mit der Mini-Job-Zentrale in Verbindung zu setzen.


Jugendarbeitsschutz

Schüler/innen über 14 Jahre dürfen nicht mehr als 2 Std. täglich und nur bis zu 10 Std. in der Woche beschäftigt werden. Schüler/innen dürfen nur gefahrlose Tätigkeiten ausüben, die leicht und für sie geeignet sind. Die Tätigkeiten müssen ihrem körperlichen und geistig-seelischen Entwicklungsstand entsprechen.


Sozialversicherung

Ganz generell gilt: Wer eine Beschäftigung ausübt, wird sozialversicherungspflichtig, muss bei einer Krankenkasse angemeldet werden und es sind Beiträge zu zahlen. Gelegentliche Hilfen im Rahmen der Taschengeldbörse begründen aber kein Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinne und sind deshalb sozialversicherungs- und damit auch beitragsfrei.


Aber Achtung:

Soll aus den gelegentlichen Hilfen eine gewisse Regelmäßigkeit entstehen, empfehlen wir Ihnen zur Vermeidung von möglichen Nachteilen, sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen und prüfen zu lassen, ob noch Sozialversicherungsfreiheit besteht. Ferienjobs beispielsweise unterliegen nochmals ganz anderen Regeln.

Krankenversicherung

Die Schüler/innen sind in der Regel über die gesetzliche Krankenversicherung ihrer Eltern oder durch eine eigene private Krankenversicherung abgesichert.